1. Gültigkeit der AGB
(1) Die KOMMA-GMBH erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn KOMMA-GMBH sie schriftlich bestätigt.
(3) KOMMA-GMBH kann diese Geschäftsbedingungen jederzeit ändern oder ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen, spätestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.
Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist KOMMA-GMBH berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.
2. Vertragsschluss
(1) Die von KOMMA-GMBH dem Auftraggeber vorvertraglich überlassenen Unterlagen und Konzepte sind geistiges Eigentum von KOMMA-GMBH. Sie dürfen vom Auftraggeber weder angewendet noch vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
(2) An den Konzeptionen, Texten, Beratungsunterlagen und Strategiepapieren werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, jedoch nicht die Eigentumsrechte übertragen.
(3) KOMMA-GMBH ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben.
(4) Angebote von KOMMA-GMBH sind freibleibend, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist.
(5) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch eine schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrages zustande.
(6) Alle Kündigungen, Mahnungen und Fristsetzungen des Auftraggebers bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
(7) Zusagen gleich welcher Art, die eine weitergehende Einstandspflicht von KOMMA-GMBH begründen als in diesen AGBs festgelegt ist, bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch den Geschäftsführer von KOMMA-GMBH; gleiches gilt für Garantien.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils beim Vertragsabschluss aktuellen Leistungsbeschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Leistungsbeschreibung bedürfen der Schriftform.
4. Auftragserteilung an Dritte
(1) Die KOMMA-GMBH entscheidet, ob sie die ihr übertragenen Arbeiten selbst ausführt oder Dritte damit beauftragt. Sie steht für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen wie für eigenes Verschulden ein.
(2) Die KOMMA-GMBH ist berechtigt, komplette Aufträge oder auch Teilaufträge zur Produktion von Werbemitteln und Internetaufträgen, an deren Erstellung KOMMA-GMBH vertragsgemäß mitgewirkt hat, im Namen des Auftraggebers zu erteilen, es sei denn, der Auftraggeber behält sich dieses Recht ausdrücklich vor und gibt dies KOMMA-GMBH schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Vertragsabschluss zur Kenntnis.
Hat der Auftraggeber innerhalb dieser Frist von zwei Wochen keine ausdrückliche Erklärung hierzu abgegeben, gilt sein Schweigen als Erteilung einer Vollmacht.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die KOMMA-GMBH bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistung zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige und vollständige Zur-Verfügung-Stellen aller für den jeweiligen Auftrag relevanten Informationen und Daten.
(2) Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über die Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls rechtzeitig positiven Einfluss nehmen zu können.
6. Freistellung
Bei gegebenenfalls durch den Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen, Daten und Informationen aller Art haftet dieser allein, wenn durch die Verwendung Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt KOMMA-GMBH von allen Ansprüchen Dritter wegen solchen Rechtsverletzungen frei. Dies gilt auch für sämtliche durch eine eventuelle Rechtsverfolgung entstehenden Anwalt- und sonstige Folgekosten.
7. Gewährleistung
(1) Von der KOMMA-GMBH gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.
(2) Die Gewährleistungspflicht von der KOMMA-GMBH ist auf die Nachbesserung eines Fehlers innerhalb einer angemessenen Frist beschränkt. Dem Auftraggeber wird ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nachbesserung eine Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
8. Haftung
(1) Vom Auftraggeber gelieferte Informationen und Daten werden von der KOMMA-GMBH ausschließlich auf deren Plausibilität geprüft. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der zur Verfügung gestellten Daten und Informationen trägt allein der Auftraggeber. Für die inhaltliche Richtigkeit der Informationen übernimmt die KOMMA-GMBH keine Haftung. Eine gegebenenfalls erforderliche rechtliche Prüfung der Form, Inhalte und Aussagen ist Aufgabe des Auftraggebers.
(2) Beruht der Fehler auf einem von der KOMMA-GMBH zu vertretenden Umstand, so haftet die KOMMA-GMBH für einen dem Auftraggeber hieraus entstehenden Schaden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Schadensersatzpflicht der KOMMA-GMBH ist der Höhe nach auf eine Deckungssumme in Höhe von 25 000 Euro begrenzt.
(3) Weitere Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen die KOMMA-GMBH sind auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
(4) Der Schadensersatz für die Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der Zusicherung der Abwesenheit eines Mangels gehaftet wird.